Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung zahlt zu hohe Krankenkassenprämien. Wer das ändern möchte, muss vergleichen und wechseln.

Ein notwendiger Bestandteil eines Kassenwechsels ist die Kündigung bei der alten Kasse. Die Antworten von moneyland.ch auf die wichtigsten Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

Kann ich auch telefonisch kündigen?

Nein. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Standard-Kündigung erfolgt immer noch auf dem Postweg.

Kann ich auch per E-Mail kündigen?

Manche Kassen erlauben eine Kündigung per E-Mail. In diesem Fall können Sie das Kündigungsschreiben ausdrucken, unterschreiben, einscannen und der Krankenkasse auf dem elektronischen Weg zustellen. Am besten fragen Sie kurz nach, ob auch Ihre Krankenkasse eine Kündigung per Mail akzeptiert.

Eine Krankenkasse-Kündigungsvorlage können Sie hier anfordern.

Bis wann muss ich meine Grundversicherung kündigen?

In der Grundversicherung haben Sie jeweils eine Kündigungsfrist von 1 Monat auf Ende Jahr. Das heisst Sie müssen bis Ende November gekündigt haben. Ansonsten müssen Sie ein weiteres Jahr mit Ihrer alten Krankenkasse vorlieb nehmen.

Ausnahme: Wenn Sie die tiefste Franchise und ein Standard-Modell haben, gibt es einen weiteren Kündigungstermin per Ende Juni – das heisst Sie müssen dann bis Ende März gekündigt haben.

Bis wann muss ich meine Zusatzversicherung kündigen?

Zusatzversicherungen können Sie separat von der Grundversicherung abschliessen und kündigen. 

Die meisten Zusatzversicherungen haben andere Kündigungsfristen als die Grundversicherung. In der Regel gibt es eine Frist von 3 oder seltener 6 Monaten auf Ende Jahr. 

Bei den meisten Kassen haben Sie also bis Ende September Zeit, Ihre Spitalversicherung oder ambulante Zusatzversicherung aufzukünden.

Welches Kündigungsdatum ist entscheidend?

In der Grundversicherung haben Sie bis Ende November für eine Kündigung Zeit. Ausschlaggebend ist aber nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung verschicken. Sondern das Datum, an dem Ihre Kündigung bei der Kasse ankommt. 

Der spätmöglichste Termin ist deshalb der letzte Arbeitstag im November. Dabei dürfen sich die Kassen sieben Tage Zeit lassen, ihren Posteingang zu «leeren». Stellen Sie die Kündigung also wenn möglich bereits bis spätestens Mitte November zu, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Wann kann ich meine Franchise «kündigen» bzw. wechseln?

Die Franchise können Sie in der Grundversicherung ebenfalls nur per 1. Januar wechseln – auch wenn Sie bei der gleichen Krankenkasse bleiben. Sie haben also bis Ende November Zeit, eine neue Franchise zu wählen.

Wann kann ich meine Unfalldeckung «kündigen» bzw. wechseln?

Die Unfalldeckung können Sie jeden Monat bei Ihrer Krankenkasse ändern. 

Wann kann ich mein Modell «kündigen» bzw. wechseln?

Wenn Sie das Modell wechseln möchten, aber bei der gleichen Krankenkasse bleiben möchten, ist es etwas komplizierter. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach kurz bei Ihrer Kasse nach.

Einfach ist es, wenn Sie die tiefste Franchise haben und vom Standard-Modell in ein Sparmodell (Telmed, HMO, Hausarzt) wechseln möchten. Das können Sie jeden Monat auf Anfang Folgemonat tun. Wenn Sie eine höhere Franchise haben, kann das je nach Kasse auch monatlich möglich sein, muss aber nicht.

Wenn Sie von einem in ein anderes Sparmodell wechseln möchten, müssen Sie zuerst Ihre Krankenkasse nach den Möglichkeiten fragen. Je nach Kasse kann das monatlich möglich sein, muss aber nicht.

Umgekehrt können Sie aber nicht unterjährig vom Standard-Modell in ein Sparmodell wechseln.

 

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