Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rechnet damit, dass Massnahmen, wie sie im Tessin ergriffen wurden, bald für die ganze Schweiz gelten könnten.

«Der Rest der Schweiz wird nachziehen», sagte Daniel Koch, Leiter vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Damit sollen Risikogruppen geschützt werden und die Überlastung der Spitäler verhindert werden, sagte Koch, Leiter Übertragbare Krankheiten des BAG, am Donnerstag gegenüber Radio SRF in der Sendung «Heute Morgen».

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Koch: Die Schweiz handelte rechtzeitig

«Die Welle ist jetzt da», sagte Koch. Die Schweiz habe jedoch rechtzeitig gehandelt, um das Coronavirus einzudämmen. Man nehme die Situation sehr ernst und man müsse nun möglichst schnell die richtigen Massnahmen treffen.

Wichtig sei es, Risikogruppen zu schützen. Damit sollen die Intensivstationen vor Überlastung geschützt und die Infrastruktur der Spitäler richtig genutzt werden. So sollen weitere Todesfälle verhindert werden.

Keine nationale Regelung

Von einem gesamtschweizerischen Notstand sei in den Aussagen von Koch nicht die Rede gewesen, teilte das BAG am Donnerstagmittag mit. Die Schweiz befinde sich nach wie vor in der besonderen Lage.

Wie angekündigt, werde der Bundesrat am Freitag über die Weiterführung des Veranstaltungsverbots und andere Massnahmen entscheiden und darüber informieren.

Das vierte Todesopfer

Am Mittwoch forderte das sich immer schneller ausbreitende Coronavirus in der Schweiz ein viertes Todesopfer. Während die Zahl der Infizierten schweizweit auf 645 Fälle anstieg, rief die Tessiner Regierung noch am selben Tag den Notstand aus und schloss alle nicht-obligatorischen Schulen.

Laut Koch muss man sich nun mit dem Kanton Tessin solidarisch zeigen. Verschiedene Kantone hätten bereits ihre Hilfe angeboten.

Notstand bis Ende Monat

Der Notstand soll bis zum 29. März gelten, wie es von der Regierung in Bellinzona hiess. Daneben werden ab Mittwochmitternacht auch sämtliche Kinos, Theater, Schwimmbäder, Diskotheken, Sportzentren und ähnliches geschlossen.

In allen Tessiner Gerichten finden die Verhandlungen per sofort unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zu jeder Zeit müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Das Händeschütteln ist verboten.

Medienschaffende sind noch zugelassen, müssen jedoch einen Sicherheitsabstand wahren, wie das Departement der Institutionen des Kantons Tessin am Donnerstagmorgen mitteilt.

Nur Gesunde haben Einlass

Zugelassen zu den Gerichten sind nur Personen, die keine Atemwegsbeschwerden wie Husten oder Fieber haben. Jede Person, welche ein Gericht im Kanton Tessin betritt, muss in einer Selbstdeklaration über ihren Gesundheitszustand Auskunft geben.

Die einzelnen Gerichte könnten über weitere Massnahmen verfügen, teilt das Departement der Institutionen mit.

Mehr Rekruten bleiben in den Kasernen

Die Armee bleibt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus derweil bei ihren bereits getroffenen Massnahmen. Allerdings behält sie über das kommende Wochenende mehr Rekruten in den Kasernen, um die Epidemie nicht anzuheizen.

Jeden Tag prüfe die Armee die Lage, sagte Sprecher Stefan Hofer am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im gegenwärtigen Zeitpunkt behalte man die bereits getroffenen Massnahmen bei. Das könne sich aber rasch ändern, da die Situation sehr instabil sei.

Der Kanton Tessin rief zur Bewältigung der Coronavirus-Lage bereits die Armee zu Hilfe. Nach Angaben Hofers vom Donnerstag steht der Südkanton damit bisher allein da.

(sda/mbü)