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Finanzlexikon

Akkreditiv

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Definition

Bei einem Akkreditiv handelt es sich um ein bedingtes Zahlungsversprechen. Dabei verpflichtet sich eine Bank zu bestimmten Bedingungen sowie gegen Vorlage von Dokumenten zu Zahlungen an Dritte gegenüber ihren Kunden.

Hintergrund

Ein Akkreditiv ist eine Bezahlweise, die dem Lieferanten und Käufer von Produkten im Auslandsgeschäft jeweils die höchstmögliche Sicherheit bietet. Internetkäufern ist dieses Prinzip bei der Nutzung von Anbietern wie zum Beispiel Paypal vertraut. Das Dokumentenakkreditiv ist im internationalen Handel zwischen (fremden) Kaufleuten eine übliche Zahlungsbedingung, die im Kaufvertrag vereinbart wird. Dabei geht die Akkreditivbank (Bank des Importeurs) gegen Rechnung des Käufers gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen ein, das bei Vorlage der vollständigen Dokumente und der Erfüllung aller Auflagen einzulösen ist. Das Akkreditiv als besondere Zahlungsvereinbarung bietet dem Importeur sowie dem Exporteur den Vorteil, dass die Rechnung gegen Übergabe von begleitenden Dokumenten in Form einer Absicherung durch eine Bank bezahlt wird.

Ablauf eines Akkreditivs

Der Exporteur und der Importeur schliessen einen Kaufvertrag mit Zahlungen per Akkreditiv ab. Dann erteilt der Käufer (Importeur) seiner Bank den Auftrag, ein Akkreditiv für den Verkäufer (Exporteur) zu eröffnen. In der Folge wird das Akkreditiv von der Akkreditivbank (Bank des Importeurs) eröffnet und an die Avisbank (Bank des Exporteurs) transferiert. Im Anschluss dazu avisiert die Avisbank das Akkreditiv dem Verkäufer. Nun erfolgt die Lieferung durch den Exporteur, er reicht die entsprechenden Dokumente bei der Avisbank ein. Diese prüft die Dokumente und leitet sie an die Akkreditivbank weiter. Die Akkreditivbank prüft ebenfalls die Dokumente und überweist den fälligen Betrag an die Avisbank - sofern die Akkreditivbank auch gleichzeitig die Zahlstelle ist. Die Akkreditivbank händigt dem Importeur die Dokumente aus und belastet sein Geschäftskonto.