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Finanzlexikon

Aktionär

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Definition

Ein Aktionär (englisch „Shareholder“) ist ein Eigner von verbrieften Anteilen (Aktien) am Grundkapital einer AG oder KG auf Aktien. Aktionäre sind damit mitgliedschaftlich an einem börsennotierten Unternehmen beteiligt.

Hintergrund

Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Käufer zu einem Aktionär. Es werden verschiedene Hauptaktionäre, Grossaktionäre und Kleinaktionäre unterschieden. Ein Hauptaktionär verfügt über die Majorität der Aktienanteile einer AG und kann daher meist einen hohen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmung ausüben. Wenn ein Hauptaktionär über die Hälfte der Stammaktien hält, kann er das Unternehmen kontrollieren. Grossaktionäre haben einen sehr grossen Anteil an Aktien einer AG in ihrem Portfolio. Kleinaktionäre besitzen dagegen nur einen kleinen Teil der Aktien einer Unternehmung und können kaum Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.

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Rechte und Pflichten

Jeder Aktionär hat das Recht, Dividende (Anteile am Reingewinn) zu beziehen. Dies hängt aber von der Ausschüttungspolitik der AG ab. Einige Aktiengesellschaften schütten keine Dividende aus. Ferner haben Aktionäre gewisse Ansprüche am Liquidationserlös bei der Auflösung der AG. Darüber hinaus geniessen sie in der Hauptversammlung ein Stimm- und Auskunftsrecht. Die Pflicht eines Aktionärs beschränkt sich auf die Bezahlung des Preises für die gekauften Aktien. Nachschusspflichten bei finanziellen Problemen der Gesellschaft bestehen dabei nicht.