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Finanzlexikon

Delkredere

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Definition

Unter Delkredere (lateinisch del credere, „des Glaubens“) versteht man die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Weitere Bedeutung: Die Wertberichtigung für absehbare Forderungsausfälle.

Hintergrund

Die originäre Bedeutung von Delkredere bezieht sich auf das Vertrauen eines Verkäufers hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und des Zahlungswillens eines Käufers. Im Handelsrecht ist damit eine spezielle Form eines Garantievertrags gemeint, der bei Handelsvertretern und Kommissionären zur Anwendung kommt. Hierbei übernimmt der Kommissionär gegenüber dem Kommittenten die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Vertragspartners in Bezug auf das abgeschlossene Geschäft. Ein Delkredererisiko entsteht dann, wenn dem Gläubiger ein Forderungsausfall droht. Eine solche Gefahr kann durch eine Zahlungsunfähigkeit oder auch Zahlungsunwilligkeit des Schuldners ausgelöst werden. Tritt dieser Fall ein, müssen Kaufleute darauf mit Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf Forderungen reagieren. Der Begriff Delkredere wurde bereits im Jahre 1771 vom schwedischen Ökonom John Hartman Eberhardt definiert.

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Delkredererisiko und -versicherung

Ein sogenanntes allgemeines Delkredererisiko wird mit Pauschalwertberichtigungen begegnet. Bei der Ausfallgefahr einzelner Forderungen aus klar definierten Geschäftsvorfällen müssen Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. So spricht man häufig auch im Zusammenhang mit Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen von einem Delkredererisiko. Dieses Risiko kann durch eine Delkredereversicherung abgedeckt werden. Je nach zu versicherndem Risiko wird zwischen einer Warenkredit-, Investitionsgüterkredit-, Ausfuhrkredit- und Kautionsversicherung unterschieden. Die Versicherung muss meist dann für die Forderungen eintreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird. Der mit der Delkredereversicherung versicherte Teil der Forderungen darf vom Verkäufer nicht mit einer Pauschal- oder Einzelwertberichtigung verbucht werden.