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Finanzlexikon

Einnahme

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Definition

Eine Einnahme ist ein Terminus aus dem Rechnungswesen und bezeichnet die Zuflüsse eines Unternehmens. Diese Zuflüsse erhöhen das Nettogeldvermögen. Das Gegenteil: Ausgabe.

Hintergrund

Die Einnahmen eines Unternehmens können folgende Positionen umfassen: Einzahlungen, Zugänge aus kurzfristigen Forderungen, Abgänge aus kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen.

Abgrenzung

Eine Einnahme muss nicht immer im gleichen Sinne eine Einzahlung sein. Erstes Beispiel: Wird eine Rechnung gestellt, erhöht sich das Geldvermögen durch die sich daraus ergebende Forderung. Der Zahlungsmittelbestand bleibt jedoch unverändert. Nicht jede Einzahlung ist auch immer gleichbedeutend eine Einnahme. Zweites Beispiel: Wird ein Kredit bei einem Kreditinstitut aufgenommen, so muss dieser bei einer Barauszahlung aktiv als Bargeld und passiv als eine Verbindlichkeit (bei Nullzins) eingebucht werden. Diese Bilanzverlängerung entspricht keiner Einnahme. Eine Einnahme entspricht auch nicht immer einem Ertrag. Drittes Beispiel: Bei einem Verkauf von Sachvermögen entsteht eine Einnahme, die das Nettogeldvermögen erhöht. Gleichzeitig reduziert sich in gleicher Höhe das Sachvermögen. Das Netto-Reinvermögen verändert sich nicht.

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