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Finanzlexikon

Elektronisches Lastschriftverfahren

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Definition

Mit dem elektronischen Lastschriftverfahren (in der Schweiz LSV) können Bankkunden regelmässige Forderungen und Verpflichtungen in Schweizer Franken oder Euro bequem einziehen bzw. begleichen.

Hintergrund

Beim elektronischen Lastschriftverfahren handelt es sich um eine vom Zahlungsempfänger ausgelöste Finanztransaktion, eine sogenannte „Pull“-Zahlung, bei der das Konto des Schuldners mit dem vom Empfänger definierten Geldbetrag belastet wird. Dem gegenüber steht eine „Push“-Zahlung als Transaktion, die durch den Zahlungspflichtigen initiiert wird. Das LSV erfordert die Einwilligung des Schuldners gegenüber dem Begünstigten zum Geldeinzug. Das elektronische Lastschriftverfahren eignet sich vor allem für regelmässige Zahlungen wie zum Beispiel Miete, Krankenkassenbeiträge, Abrechnungen von Kreditkarten oder fällige Leasingraten. Es gibt Lastschriften ohne Widerspruchsrecht und mit Widerspruchsrecht (LSV+). Elektronische Lastschriftverfahren ohne Widerspruchsrecht eignen sich besonders für Unternehmen, die regelmässig grössere Beträge im Firmenkundengeschäft in Franken oder Euro einziehen wollen. Solche Geschäfte sind häufig Lieferungen gegen Bezahlung. Transaktionen mit Widerspruch sind im Firmen- und Privatkundengeschäft im Einsatz. Im Fokus steht dabei ein optimaler Konsumentenschutz.

Voraussetzungen

Für ein LSV muss eine vom Zahlungspflichtigen signierte Belastungsermächtigung für Forderungen in Schweizer Franken oder Euro vorliegen. Der Zahlungspflichtige muss ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein unterhalten. Der Teilnehmer benötigt für das Erstellen der LSV-Dateien einen Personal Computer mit der dazugehörigen LSV-Software sowie eine Internetverbindung für die Übermittlung der Einzugsaufträge.

Die Vorteile

Das elektronische Lastschriftverfahren reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten. Es ermöglicht zudem genaue Liquiditätsplanungen sowie berechenbare Zahlungseingänge durch einen vorgegebenen Zeitpunkt. Gleichzeitig vereinfachen sich die Debitorenkontrolle und das Mahnwesen. Die Referenznummer bietet eine zuverlässige Identifikation der Zahlungspflichtigen. Die Zahlungseingänge sowie alle detaillierten Informationen sind als elektronisches Datenmaterial im E-Banking oder per Datalink gespeichert. Die LSV-Gutschriften sind gebührenfrei.

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