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Finanzlexikon

Ertrag

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Definition

Ein Ertrag ist die Summe aller Einnahmen einer Unternehmung oder Organisation. Wobei diese Einnahmen in der Regel auf einen bestimmten Zeitrahmen (Periode) bezogen sind. Das Gegenteil: Aufwand.

Hintergrund

Im betriebswirtschaftlichen Sinn kann ein Unternehmen mit dem erwirtschafteten Ertrag seinen Wert in einer bestimmten Abrechnungsperiode steigern. Das gilt aber nur für den Fall, dass die Erträge aus den Umsatzerlösen die getätigten Aufwendungen (z. B. Rohstoffe, Materialien und Arbeitskraft) für die Leistungserstellung übersteigen. Im Wesentlichen wird zwischen einem betriebsbedingten Ertrag und einem nichtbetrieblichen Ertrag unterschieden. Der Betriebsertrag entspricht der Summe aller Nettobeträge, die den Kunden für Produkte bzw. Dienstleistungen verkauft wurden. Ein neutraler Ertrag ist in der Kosten- und Leistungsrechnung der Teil des Ertrags, der nicht aus der betrieblichen Leistungserstellung oder aus anderen Perioden stammt oder nach Art und Umfang außergewöhnlich ist. Zum Beispiel sind Mieterträge aus einer nicht dem Betrieb dienenden Immobilie ein betriebsfremder und damit neutraler Ertrag. Periodenfremde Erträge wie zum Beispiel Steuererstattungen oder erhaltene Anzahlungen können als neutrale Erträge zwar betriebsbedingt sein, müssen aber einer anderen Abrechnungsperiode zugeordnet werden. Ein außerordentlicher Ertrag entsteht als neutraler Ertrag, wenn er in seiner Art und Weise oder auch Höhe so außergewöhnlich ist, dass er nicht als ordentlicher Ertrag verbucht werden darf. Dies ist zum Beispiel bei Erträgen aus Versicherungsentschädigungen der Fall. Bewertungsbedingte Erträge ergeben sich, wenn die Buchwerte von Vermögensgegenständen erhöht wurden.

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Ertrag in der Volkswirtschaftslehre

Ein Ertrag im volkswirtschaftlichen Sinne beschreibt eine Gütermenge, die mit bestimmten Aufwendungen durch Produktionsfaktoren in einer bestimmten Zeitperiode erstellt wurden. In der klassischen Volkswirtschaftslehre werden folgende Erträge definiert: Der Zins für Kapitalerträge, der Lohn für Erträge aus geleisteter Arbeit und Renten für Erträge durch Bodenbewirtschaftung.