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Finanzlexikon

Forward

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Definition

Ein Forward entspricht einer vertraglichen Vereinbarung, einen Vermögenswert zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem vereinbarten Kaufpreis zu erwerben oder zu veräußern. Forwards sind Termingeschäfte bzw. Derivate, die – im Gegensatz zu Futures - nicht an den Börsen gehandelt werden. Zu den Forwards gehören Finanzwerte und Metalle.

Hintergrund

Bei einem Forward wird ein Vertrag über den Kauf oder Verkauf von folgenden Bestandteilen geschlossen: eine definierte Menge (Nominal) eines vereinbarten Wertes (Basiswert) zu einem bestimmten Preis (Ausübungspreis) und zu einem vereinbarten zukünftigen Datum (Fälligkeit, Erfüllungszeitpunkt). Man unterscheidet Forwards nach der Art des Wertes und der Erfüllung. So gibt es Forwards auf Waren wie zum Beispiel landwirtschaftliche Produkte sowie auf Finanzinstrumente wie zum Beispiel Aktien und Devisen. Diese können lagerfähige oder nicht lagerfähige Eigenschaften wie zum Beispiel Elektrizität (für den letzten Fall) aufweisen. Hinsichtlich der Erfüllung unterscheidet man Forwards zwischen einer „Zahlung und Lieferung“ sowie einem „Barausgleich“. Bei einer „Zahlung und Lieferung“ (physical delivery) erfolgt eine Lieferung gegen die Zahlung des vereinbarten Terminpreises. Bei einem „Barausgleich“ (cash settlement) erfolgt eine Zahlung der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminpreis und dem aktuellen Kassapreis des Wertes zum Zeitpunkt der Fälligkeit.

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Beispiel für einen Forward

Ein Terminverkäufer und Terminkäufer vereinbaren zu einem bestimmten Zeitpunkt, dass der Terminverkäufer nach drei Monaten 100 Stück einer Anleihe zum Kurs bzw. Preis von 105 CHF verkaufen soll. Mit der Lieferung der 100 Stück dieser Anleihe zu dem vereinbarten Kurs in drei Monaten wird das Wertpapiertermingeschäft erfüllt. Das Engagement des Terminverkäufers wird als Short-Position und die des Terminkäufers als Long-Position bezeichnet.