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Finanzlexikon

Referenzzinssatz

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Definition

Ein Referenzzinssatz ist ein durchschnittlicher Zinssatz, mit dem in der Schweiz Hypotheken verzinst werden. Dieser wird jedes Vierteljahr vom Bundesamt für Wohnungswesen neu festgesetzt. Als Basis dient der hypothekarische Durchschnittszinssatz der Banken.

Hintergrund

Für die Ermittlung eines Mietzinses auf Häuser und Wohnungen gilt seit dem 10. September 2008 nicht mehr der Hypothekarzinssatz der regionalen Kantonalbanken, sondern der vom Bundesamt für Wohnungswesen definierte Referenzzinssatz. Dieser errechnet sich aus einem Durchschnittszinssatz aller in der Schweiz vergebenen Hypotheken. Wobei darin auch eine Vielzahl an Festhypotheken enthalten ist. Das heisst, der Referenzzinssatz entwickelt sich immer etwas verzögert im Vergleich zu den aktuellen Marktzinsen. Dies kann je nachdem ein Vor- oder Nachteil für die Mieter sein. Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich neu ermittelt.

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Entwicklung des Referenzzinssatzes

Der Referenzzinssatz ist seit der Einführung gesunken. Im Jahre 2008 betrug er noch 3,5 Prozent und im Jahre 2016 nur noch 1,75 Prozent. Experten vermuten, dass der Referenzzinssatz auf diesem Niveau bleiben könnte und eine weitere Senkung ebenfalls nicht auszuschliessen sei. Damit spiegelt der Referenzzinssatz auch die allgemein tiefen Zinssätze in der Schweiz wider.

Umgang in der Praxis

Ein Vermieter kann den Mietzins heraufsetzen, wenn der Referenzzinssatz seit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der letzten Mietzinsanpassung um mindestens 0,25 Prozent gestiegen ist. Vermieter dürfen auch dann den Mietzins erhöhen bzw. verrechnen, wenn wertvermehrende Investitionen (Umbauten, Renovierungen) erfolgen, Unterhalts- und Betriebskosten ansteigen oder infolge einer allgemeinen Teuerung. Wogegen Vermieter bei einer Senkung des Referenzzinssatzes nicht verpflichtet sind, dies automatisch weiterzugeben. Dafür müssen die Mieter selbst aktiv werden und beim Vermieter mit einem eingeschriebenen Brief die Mietzinssenkung beantragen. Eine Umfrage hat ergeben, dass die Vermieter bei zwei Dritteln der Mieter den Mietzins von sich aus gesenkt haben.