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Finanzlexikon

Verrechnungssteuer

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Definition

Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer und Form der Einkommenssteuer, die vom Schweizer Bund erhoben wird. Sie fällt bei Schweizer Lotteriegewinnen, bestimmten Versicherungsleistungen oder Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) an.

Hintergrund

Der Schweizer Bund beabsichtigt mit der Verrechnungssteuer vor allem eine Eindämmung der Steuerhinterziehung. Denn mit der Verrechnungssteuer werden die Bürger aufgefordert, den Behörden das Vermögen, aus dem entstanden Gewinn oder die zu besteuernden Einkünfte bzw. Vermögenserträge anzugeben. In bestimmten Fällen wird die Verrechnungssteuer für den Schweizer Steuerpflichtigen mit der Einkommenssteuer verrechnet (daher der Name) oder sogar in bar rückerstattet. Wogegen die Verrechnungssteuer für den nicht in der Schweiz gemeldeten Steuerpflichtigen eine endgültige Belastung sein kann. Wenn der Wohnsitzstaat dieses Steuerpflichtigen mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, können Ansprüche aus einer vollständigen oder partiellen Rückerstattung der Verrechnungssteuer entstehen. Die Verrechnungssteuer beträgt bei Kapitalerträgen und Lottogewinnen 35 Prozent, bei Leibrenten und Pensionen 15 Prozent und bei sonstigen Versicherungsleistungen 8 Prozent.

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Abwicklung der Steuererhebung

Die Verrechnungssteuer wird auch als Objektsteuer bezeichnet. Das bedeutet, sie fällt unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Empfängers von Renditen usw. an. Die Verrechnungssteuer ist zwar eine Abgabe des Leistungsempfängers, muss aber von Seite des Leistungsgebers (Bank, Fondsgesellschaft, Versicherer usw.) einbehalten und letztlich an den Bund abgeführt werden. So ist jede Bank dazu verpflichtet, bei Zinszahlungen an ihre Kunden eine Steuer von 35 Prozent abzuziehen und an die Steuerverwaltung abzuführen. Der Leistungsempfänger erhält vom Leistungsgeber eine Bestätigung über den erfolgten Abzug der erhobenen Steuern. Bei der Steuererklärung wird die abgeführte Steuer des Empfängers auf seine gesamte Steuerschuld angerechnet und ggf. eine zu viel bezahlte Steuer rückerstattet. Da die Verrechnungssteuer in vielen Fällen höher als die Einkommensteuer ausfällt, führt dies meist zu einer Steuererstattung.