Die Schweiz ist in vielem top, aber nicht, wenn es um die Bekämpfung von Börsenkriminalität geht. Da ist das Land oft eher einer Bananenrepublik ähnlich. Das kann etwa daran festgemacht werden, dass ein von der Polizei gefasster Bankräuber eher ins Gefängnis kommt als ein «Börsenräuber» – also als jemand, der ein Börsendelikt begangen hat.

Wenn jemand einen Bankomaten ausgeraubt hat, wird er meist relativ schnell verurteilt, nachdem er gefasst wurde. Bei Delikten im Zusammenhang mit Börsengeschäften ist das nicht so, ganz im Gegenteil.   

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