Die KUV sei derzeit finanziell solide aufgestellt und erbringe anerkannte Dienstleistungen, teilte die Staatskanzlei Aargau am 15.1.21 mit. Das Entwicklungspotential in der obligatorischen Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz sei jedoch begrenzt. Arbeitgeber wollten vielfach aufgrund von Prämienvorteilen und vereinfachter Administration neben der UVG-Grundversicherung auch die Zusatzversicherung sowie die Krankentaggeldversicherung beim gleichen Anbieter abschliessen. Der KUV sei der Abschluss solcher Versicherungen jedoch nicht erlaubt. Die KUV müsse im besten Fall mit einer Stagnation des Versichertenbestands rechnen. Somit müsste gemäss Staatskanzlei mit einer Erhöhung des Risikos und der Prämien gerechnet werden. Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass die KUV Kunden verlieren werde.

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Das Verwaltungspersonal sowie die beim Kanton angestellten Lehrpersonen und Schulleitungen sind obligatorisch bei der KUV gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Das sind rund 40'000 Personen. Daneben sind einige staatsnahe Unternehmen sowie das Personal gemeinnütziger Institutionen im Kanton freiwillig bei der KUV versichert. Das Prämien-Nettovermögen beträgt 40 Millionen Franken. Hinzu kommen rund 57'000 Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Volksschule.

Öffentliche Ausschreibung

Der Kanton schreibt das Unfallversicherungsgeschäft auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen Schweiz aus. Der Grosse Rat wird über die notwendige Änderung eines Dekretes entscheiden, und die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) muss die Übertragung genehmigen. Die zehn Mitarbeitenden der Unfallversicherung müssen vom neuen Eigentümer übernommen werden. Sie erhalten eine Arbeitsplatzgarantie bis Ende 2022. Die Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) besteht seit 1805 und ist eine selbständige, öffentlich-rechtliche Unternehmung. (sda/hzi/kbo)