Bei abgesagten oder gestörten Pauschalreisen in den Nahen Osten infolge der Kriegslage müssen Reisende zusätzliche Kosten oft selbst tragen. Reiseveranstalter seien bei sogenannter höherer Gewalt zwar zur Unterstützung verpflichtet, hafteten aber nicht für Ausfälle oder Mehrkosten, schreibt der Schweizer Reise-Verband in einer Mitteilung am Montag auf seiner Internetseite.
Konkret müssten Veranstalter Hilfe bei der Rückreise organisieren und bei Bedarf etwa verlängerte Hotelaufenthalte ermöglichen. Die vertragliche Leistungspflicht bleibe bestehen. Entstünden jedoch wegen Flugausfällen oder Sicherheitslage Zusatzkosten - etwa für alternative Flüge oder längeren Aufenthalt -, müssten diese grundsätzlich die Reisenden selbst übernehmen.
