Das teilte der Wiener Versicherer am Dienstag nach der Entscheidung durch den Hauptstädtischen Gerichtshof in Budapest mit. "Wir bedauern diese vorläufige Entscheidung, werden aber dagegen innerhalb der nächsten 30 Tage ein weiteres Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof Ungarns einbringen", teilte VIG mit. Unabhängig davon, sei VIG weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit dem ungarischen Finanzministerium, um die Möglichkeit für einen positiven Abschluss der Akquisition abzuklären, sagte VIG-Chefin Elisabeth Stadler.

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Der Wiener Versicherer, der stark in Osteuropa aktiv ist, hatte im November vergangenen Jahres dem Kauf des Osteuropa-Geschäfts mit Aegon vereinbart. Für 830 Millionen Euro sollten 15 Gesellschaften in Ungarn, Polen, Rumänien und der Türkei erworben werden. In Ungarn stiessen die Österreicher allerdings auf Widerstand. Das ungarische Innenministerium hatte im April den geplanten Zukauf untersagt. Für VIG kam das Veto eigenen Angaben zufolge völlig überraschend. Gegen diesen Bescheid hatte VIG gemeinsam mit Aegon Beschwerde eingereicht.

Das ungarische Innenministerium verwies auf ein neues Gesetz, wonach ein Verkauf von gewissen Sektoren und Schlüsselunternehmen ins Ausland verhindert werden soll. Dazu gehörten der Finanzsektor, die Energiewirtschaft, Medien und der Handel. Die EU-Kommission hatte im August grünes Licht für die Akquisition des Aegon-Geschäfts in Osteuropa gegeben. (reuters/awp/hzi)