Jedes Jahr das Gleiche: Miss Sophie feiert ihren Neunzigsten – und James gerät ins Straucheln. Während des Dinners kümmert sich der Butler nicht nur um den Service, sondern er mimt auf Wunsch der Jubilarin auch die ehemaligen, längst verstorbenen Stammgäste Sir Toby, Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy und Mr. Winterbottom. Der TV-Klassiker «Dinner for One» sorgt an Silvester für Heiterkeit. Nüchtern betrachtet ist der Sketch aber nicht nur lustig, sondern auch lehrreich hinsichtlich Versicherungsthemen.

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Oliver Frankenberger, Leitungsbereichsleiter Haftpflicht-Schaden bei der Allianz Versicherungs-AG, hat sich das legendäre Viergangmenü einmal genauer angesehen: «Wenn James als Freiberufler arbeitet oder für einen externen Caterer, wäre es möglich, dass er oder sein Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dann könnte Versicherungsschutz bestehen», sagt der Experte – und erklärt genauer: «In der Betriebshaftpflicht sind Schäden mitversichert, die unter Ausserachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zustande kommen.» Wäre James dagegen ein Angestellter von Miss Sophie, wäre es kein Versicherungsfall: «Die Folgen des Dinners wären dann als Eigenschäden der Arbeitgeberin zu betrachten», sagt Frankenberger.