Die Allianz muss sich erneut mit dem Fall eines zu Tode gekommenen Tauchers befassen. Die Gesellschaft verneinte zu Unrecht das Vorliegen eines Unfalls, wie das Bundesgericht entschieden hat. Der Verstorbene machte in Italien mit zwei weiteren Personen einen Tauchgang zu einem Schiffswrack in 98 Metern Tiefe. Nach wenigen Minuten beim Wrack tauchte er aus nicht geklärten Gründen innerhalb von sechs Minuten an die Oberfläche zurück. Seine Partner brauchten dafür zwei Stunden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Oben angekommen konnte der Mann noch um Hilfe rufen und fiel anschliessend in Ohnmacht. Während des Helikopter-Fluges ins Spital verstarb er. Das schnelle Auftauchen hatte zu einer Schädigung der Lunge und einem dadurch verursachten Herz-Kreislauf-Stillstand geführt.
