Versicherte haben in der beruflichen Vorsorge die Möglichkeit, ihr Altersguthaben in der Pensionskasse mit freiwilligen Einzahlungen aufzustocken. Wie viel eine versicherte Person einzahlen kann, ist als «Einkaufspotenzial» im Vorsorgeausweis ausgewiesen. Allerdings mit der Einschränkung, dass man nur dann freiwillige Einzahlungen leisten darf, wenn getätigte Vorbezüge in der Vergangenheit, zum Beispiel für den Bau eines Eigenheims, wieder eingezahlt wurden.
Freiwillige Einzahlungen können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und so unter Umständen die Progression brechen. Aus diesem Grund könnte es sich auch lohnen, die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse über mehrere Jahre gestaffelt vorzunehmen, um auch in mehreren Jahren von dieser Steuerersparnis zu profitieren. Die getätigten Einzahlungen werden zudem nicht als Vermögen besteuert, und die Zinserträge auf dem Kapital zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.