Medikamente in der Apotheke bezahlen, Arztrechnungen direkt begleichen und dann zur Vergütung einreichen: Für die Kundinnen und Kunden von Assura gehört das der Vergangenheit an. Um es ihren Versicherten einfacher zu machen, bezahlt Assura ab sofort die Rechnungen von Ärzten, Apotheken und Labors direkt. Bisher haben die Patientinnen und Patienten ihre rezeptpflichtigen Medikamente zuerst in der Apotheke bezahlt und Rechnungen für ihre Arztbesuche und Laboranalysen selbst beglichen. Erst im Nachhinein haben sie die Rückvergütung verlangt.

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Rechnungen an Assura

Ab sofort senden diese Leistungserbringer ihre Rechnungen direkt an Assura, teilte der Krankenversicherer mit Hauptsitz in Pully mit. Assura überprüft und bezahlt nach eigenen Angaben die Rechnungen und sendet ihren Kunden dann eine Leistungsabrechnung. Diese Abrechnung enthält alle vergüteten Leistungen und informiert, welche Beiträge die versicherte Person selbst übernehmen muss, zum Beispiel die Franchise.

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Verbessertes Kundenerlebnis

«Dank dieser Umstellung müssen unsere Kundinnen und Kunden für ihre Behandlungskosten kein Geld mehr vorschiessen und keine Zeit mehr aufwenden, um uns ihre Apotheken-Quittungen und Arztrechnungen einzureichen. Wir übernehmen alle administrativen Formalitäten», betont Assura-CEO Ruedi Bodenmann.

Einige Labors, Apotheken oder Ärzte entscheiden sich dennoch dafür, ihre Rechnung an die Patienten und nicht an Assura zu senden. In solchen Fällen begleichen die Kundinnen und Kunden die Leistungen weiterhin und verlangen anschliessend die Rückerstattung von Assura. Da aber nur die Patientinnen und Patienten selbst beurteilen können, ob sie die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erhalten haben, lädt Assura ihre Kundinnen und Kunden ein, die Rechnungen zu überprüfen und ihr Abweichungen zu melden. Die Rechnungskopie, die alle Leistungserbringer den Patientinnen und Patienten zustellen müssen, unterstütze diesen Kontrollschritt. Damit können laut Assura alle dazu beitragen, den Anstieg der Gesundheitskosten und dessen Auswirkungen auf die Prämien aller Versicherten zu begrenzen. (pd/hzi/bdw)