Seit Anfang 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt, wie das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung schreibt.

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Leistungen werden zu wenig in Anspruch genommen

Seit Inkrafttreten der neuen Regelung nehmen Diabetesbetroffene podologische Leistungen nicht stärker in Anspruch als zuvor. Im Vergleich zu den geschätzten 170'000 bis 210'000 Personen, die über die OKP podologische Leistungen beziehen könnten, nehmen diese lediglich rund 20'000 Personen in Anspruch. Die rund 500 von der OKP zugelassenen Podologinnen und Podologen haben Kosten für die OKP von 8 bis 9 Millionen Franken pro Jahr abgerechnet.