Alle inhaftierten Personen sollen künftig krankenversichert sein. Das gilt auch für Häftlinge, die hierzulande keinen Wohnsitz haben. Für die Kosten sollen sie selbst aufkommen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.

Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, waren 2023 nicht über die obligatorische Krankenversicherungspflege versichert, teilte der Bundesrat mit. Laut Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen, die Grund- und Menschenrechte verankern, hat die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Die medizinische Versorgung soll der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.

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