Angestellte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sollen eine auf sie zugeschnittene Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge erhalten. Der Nationalrat hat dafür das Gaststaatgesetz angepasst. Der Nationalrat hiess die Anpassung am Donnerstag mit 179 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Nun ist der Ständerat am Zug. Die Gesetzesänderungen sollen es erlauben, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen und bei der Pensionskasse des IKRK zu versichern. Diese Ausnahmeregelungen sei durch die Rolle und die Besonderheit dieser Organisation gerechtfertigt, schrieb der Bundesrat zu den Vorschlägen. In der Vernehmlassung sei die entsprechende Änderung des seit 2008 geltenden Gaststaatgesetzes auf breite Unterstützung gestossen. Das IKRK ist seit 1863 in Genf ansässig. (sda/hzi/wil)

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