Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Das teilte die Kantonspolizei Wallis am Samstag mit. Sie wies darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Die Strafuntersuchung wurde demnach am Freitagabend aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse eröffnet. Laut Staatsanwaltschaft deutet alles darauf hin, dass die Feuersbrunst von «Wunderkerzen» ausging, die auf Champagnerflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke kamen.
