Das hält der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zu verschiedenen Vorstössen aus dem Parlament fest. Er beauftragt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Leistungserbringer, Versicherer und Kantone bei der Umsetzung von Massnahmen zu begleiten.

Im Visier sind dabei unerwünschte Begleiterscheinungen wie Gewinnoptimierungen. Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus.

Partner-Inhalte