Nach mehreren Katastrophen, wie dem Gletschersturz auf Blatten und der Brandkatastrophe in einer Bar in Crans-Montana, ist in der ganzen Schweiz – und sehr intensiv im Wallis – eine Diskussion angestossen worden: Muss eine obligatorische Gebäudeversicherung für alle Immobilien her? Und was kann, muss oder sollte sie abdecken? Im März wird das Walliser Parlament voraussichtlich darüber diskutieren. Nicht nur die Frage eines allfälligen Obligatoriums, sondern auch welche Schäden (Feuer, Wasser, Flut, Hagel, Murgänge) überhaupt gedeckt werden sollen und versicherbar sind, gilt es dabei zu klären.
Vier kennen (noch) keine Verpflichtung
In vier der sogenannten Gustavo-Kantone stehen womöglich die gleichen Diskussionen an. Die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis sind die einzigen vier Kantone, in denen die Gebäudeversicherung noch nicht obligatorisch ist. In den Gustavo-Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist eine Gebäudeversicherung Pflicht, jedoch nicht über die kantonale Gebäudeversicherung, sondern über Privatversicherungen.

