Mit dem sogenannten Health-Technology-Assessment (HTA) nimmt der Bund systematisch medizinische Leistungen unter die Lupe. Er will damit unwirksame Therapien erkennen und vom Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) streichen. Konkret wird überprüft, ob eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Stellt sich dabei heraus, dass eines der Kriterien nicht erfüllt ist, wird die Behandlung nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Die fragliche Leistung wird nicht gänzlich von der Vergütungspflicht ausgenommen, aber auf bestimmte Indikationen eingeschränkt.
Das Prüfverfahren wurde 2017 eingeführt. Der Bundesrat setzte sich damals zum Ziel, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit der Methodik mittel- und langfristig um 220 Millionen Franken im Jahr zu dämpfen.
