Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil über den Fall einer damals 80-Jährigen befunden, die, noch auf das Resultat einer in der Schweiz durchgeführten Biopsie wartend, in ihr jährliches Winterdomizil nach Florida verreist war. Der Onkologe übermittelte die Resultate in die USA und riet zu einer Immunisierungstherapie. Die Patientin begann nach Einholung einer Zweitmeinung die Immuntherapie in einem Institut in Florida. Dazwischen nahm sie an einer zweiwöchigen Karibik-Kreuzfahrt teil, wobei sie mehrmals auf dem Schiff und einmal in einem karibischen Spital ärztlich behandelt werden musste. Zurück in Florida erfolgte eine weitere Immunisierungsbehandlung. Aufgrund des sich rasch verschlechternden Gesundheitszustandes wurde sie Ende Januar in Florida hospitalisiert und am 2. Februar in ihr Feriendomizil entlassen, wo sie einen Tag später verstarb.

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Helsana verweigert Zahlung

Die Helsana als obligatorische Schweizer Krankenversicherung der Frau lehnte die Übernahme sämtlicher Kosten in Florida ab, zahlte auf Einsprache hin aber die Kosten für den Spitalaufenthalt vom 28.1. bis 2.2.2017. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies die dagegen eingereichte Beschwerde ab, woraufhin die Familie der Verstorbenen ans Bundesgericht gelangte.