Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag einen Beschluss der Hauptversammlung von Volkswagen aus dem Jahr 2021 aufgehoben, mit dem eine Vereinbarung mit den Versicherern des Konzerns und dem ehemaligen Chef Martin Winterkorn zur Beilegung eines Teils der Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dieselgate bestätigt worden war. Die Aktionäre des Wolfsburger Konzerns hatten mit über 99% Zustimmung einen Kompromiss gebilligt, der Zahlungen in Höhe von 11,2 Millionen Euro (10,5 Millionen Franken zum aktuellen Kurs) vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und 4,1 Millionen Euro vom ehemaligen Chef der Tochtergesellschaft Audi, Rupert Stadler, zur Begleichung ihrer Haftung im Zusammenhang mit dem 2015 bekannt gewordenen Skandal um manipulierte Dieselmotoren. 

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Die Vereinbarung sah auch vor, dass die D&O-Versicherer 270 Millionen Euro zahlen würden, wodurch ein Grossteil der von den Führungskräften für ihre Verfehlungen geschuldeten Beträge gedeckt wäre. Aktionärsvereinigungen hielten diese Beträge jedoch angesichts der Milliarden Schäden im Zusammenhang mit dem Skandal für lächerlich gering. Das höchste deutsche Zivilgericht gab ihnen laut einer Mitteilung des BGH nun «in wesentlichen Punkten» ihrer Klage Recht. Die Richter der Zivilkammer befanden, dass die den Aktionären übermittelten Informationen über die Vermögenslage der ehemaligen Führungskräfte unzureichend waren und eine fundierte Entscheidung über die Haftungsvereinbarungen unmöglich machten. Der Fall wird zur erneuten Prüfung der Vereinbarungen mit den ehemaligen Führungskräften des Automobilherstellers an das Berufungsgericht zurückverwiesen.