Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Gerechte Krankenkassenprämien» verabschiedet. Darin wird die Möglichkeit geprüft, für die Prämienfestlegung ein Akonto-System wie bei den Steuern einzuführen und die endgültige Höhe der Prämie festzulegen, sobald die Kosten bekannt sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Wechsel Unsicherheit für die Versicherten und einen administrativen Mehraufwand bedeuten würde, während das bestehende System sich bewährt hat. Er möchte daher das Berechnungsmodell zur Festlegung der Krankenkassenprämien nicht wechseln.
Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien auf andere Weise berechnet werden könnten, indem ein Akonto-System eingeführt wird, das sich am Steuerberechnungssystem orientiert. Dabei würde die aktuelle Prämie durch Akonto-Zahlungen und eine Schlussabrechnung ersetzt. Die Akonto-Zahlungen würden so festgesetzt, dass sie die erwarteten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Versicherer und Kanton decken.
