Der Bundesrat hat drei Tarifverträge genehmigt: Den Tarifvertrag SwissDRG für die stationären akutsomatischen Spitalleistungen, den Tarifvertrag TARPSY für die stationäre Psychiatrie und den Tarifvertrag ST Reha für den stationären Bereich der Rehabilitation. Alle drei Verträge wurden zwischen dem Spitalverband H+ und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss neu abgeschlossen. Sie ersetzen die bisher geltenden Tarifverträge und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Tarifpartner – also Krankenversicherer und Leistungserbringer – vereinbaren für die Vergütung von stationären Behandlungen Pauschalen. Die Pauschalen beruhen auf landesweit einheitlichen Tarifstrukturen und werden in Verträgen festgelegt, die der Bundesrat genehmigen muss. Die Tarifstruktur SwissDRG gilt für den akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser, TARPSY gilt für die stationäre Psychiatrie. Die Tarifstruktur ST Reha kommt im Bereich der stationären Rehabilitation zur Anwendung.
