Der Bundesrat die Leitlinien zur Reform AHV2030 festgelegt und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Frühjahr 2026 einen Vorentwurf vorzulegen. Der Bundesrat hat Massnahmen definiert, um das System fairer auszugestalten und Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten. Zudem hat er Stossrichtungen zur finanziellen Konsolidierung der AHV formuliert. Diese sind abhängig von den Entscheiden des Parlaments zur Finanzierung der 13. AHV-Altersrente. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen.
Ziel der Massnahmen sei es, einerseits das System fairer auszugestalten, indem Lücken im Beitragssystem geschlossen werden, und andererseits Anreize für die Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus zu schaffen, heisst es in einer Medienmitteilung. Weiter wurden auch Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 beschlossen. Nach den aktuellen Perspektiven braucht es keine zusätzliche Finanzierung, wenn das Parlament eine dauerhafte Finanzierungslösung für die 13. Altersrente beschliesst.
