Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» per 1. Januar 2026 in Kraft. Um die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen, wird er Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum im Zeitraum 2028 bis 2031 festlegen. Bei der Festlegung der Kostenziele orientiert sich der Bundesrat an den Kosten, die zur Deckung des medizinischen Bedarfs notwendig sind, um eine angemessene, qualitativ hochwertige und gleichzeitig möglichst kostengünstige Versorgung zu gewährleisten. Neben einem Globalziel werden auch Ziele nach Kostengruppen festgelegt (stationäre Behandlungen, ambulante Behandlungen im Spital oder ausserhalb des Spitals, Medikamente und Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause).

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