Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die geplanten Änderungen des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Kernpunkt ist die Einführung einer Entschädigungsobergrenze für die Mitglieder der leitenden Organe der Krankenkassen. Übermässige Entschädigungen an Krankenkassen-Kader seien angesichts der stetig steigenden Krankenversicherungsprämien ungerechtfertigt, argumentiert eine Kommissionsmehrheit. Die Gehälter sollen deshalb gedeckelt werden. Damit die neu eingeführten Entschädigungsregeln eingehalten werden, ist gleichzeitig eine Verschärfung der Transparenzvorschriften vorgesehen.

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