Schweizer Exporteure sollen im Rahmen der Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes administrativ mehr entlastet und einen einfacheren und rascheren Zugang zu den Dienstleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) erhalten, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Mitteilung schreibt. Die Vernehmlassung ist im Jahr 2026 vorgesehen.

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