Der Bundesrat will Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana und Angehörigen von Verstorbenen einen Solidaritätsbeitrag auszahlen. Dieser soll 50'000 Franken betragen und Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe. Zudem erachtet der Bundesrat einen solchen Beitrag auch als wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag des Bundesrats geprüft, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana und deren Angehörigen Lücken bestehen und in welcher Form der Bund die Opfer und deren Angehörige unterstützen kann. Die Analyse zeigt, dass das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist und bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl Geschädigter an seine Grenzen stösst. Bei Grossereignissen reichen das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem müssen die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Deshalb dauern die Verfahren bis zu einem Entscheid oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen, weil sie andere Versicherungsleistungen erhalten, schreibt das Bundesamt für Justiz in einer Mitteilung.
