Gesundheitsdaten sollen künftig verwaltungsseitig nur noch ein einziges Mal erhoben werden, statt sie mehrfach von den Leistungserbringern zu verlangen. Dies reduziert den administrativen Aufwand, erhöht die Datenqualität und verbessert Kantonen, Versicherern, Spitälern und Gerichten den Zugang zu den Daten sowie deren Nutzung. Für die konsequente Umsetzung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung («Once Only») soll das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) angepasst werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner heutigen Sitzung an das Parlament überwiesen.

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Damit die Daten nach dem Once-Only-Prinzip künftig nur noch einmal erhoben und aus einer Quelle für mehrere Zwecke genutzt werden können, will der Bundesrat das Gesetz anpassen. Eine Änderung des KVG sieht die einmalige Weitergabe der Daten von Leistungserbringern an das Bundesamt für Statistik (BFS) vor und soll unnötigen Mehrfacherhebungen entgegenwirken. Aus diesem Grund wird die bisherige Regelung in Artikel 59a KVG auf zwei neue, präzisere Artikel übertragen.