Das Bundesgericht hat die Aufhebung einer Rente durch die Bündner IV-Stelle rückwirkend auf Ende Juni 2017 bestätigt. Der betroffene Mann wurde observiert und muss nun voraussichtlich über 100'000 Franken zurückzahlen. Bei einem Sturz mit dem Velo zog sich der 59-jährige Beschwerdeführer einen Schädelbruch zu. Nach einer Begutachtung sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden im Frühjahr 2014 ab dem 1. April 2010 eine ganze IV-Rente zu. Im Februar 2020 führte die Stelle verschiedene Abklärungen durch und liess den Mann beobachten.

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Die Fachstelle Bekämpfung Versicherungsmissbrauch führte parallel dazu ebenfalls eine Observation durch, nachdem sie bereits ab März 2014 erste Ermittlungen durchgeführt hatte. Die IV-Stelle reichte schliesslich Anfang 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Betrugs und allenfalls unrechtmässigen Leistungsbezugs bei einer Sozialversicherung ein.