Das Bundesgericht hat die Aufhebung einer Rente durch die Bündner IV-Stelle rückwirkend auf Ende Juni 2017 bestätigt. Der betroffene Mann wurde observiert und muss nun voraussichtlich über 100'000 Franken zurückzahlen. Bei einem Sturz mit dem Velo zog sich der 59-jährige Beschwerdeführer einen Schädelbruch zu. Nach einer Begutachtung sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden im Frühjahr 2014 ab dem 1. April 2010 eine ganze IV-Rente zu. Im Februar 2020 führte die Stelle verschiedene Abklärungen durch und liess den Mann beobachten.
Die Fachstelle Bekämpfung Versicherungsmissbrauch führte parallel dazu ebenfalls eine Observation durch, nachdem sie bereits ab März 2014 erste Ermittlungen durchgeführt hatte. Die IV-Stelle reichte schliesslich Anfang 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Betrugs und allenfalls unrechtmässigen Leistungsbezugs bei einer Sozialversicherung ein.
