Milliarden von BVG-Guthaben werden derzeit nicht nachgefragt. Vergessen oder gar verloren sind diese Pensionskassenguthaben aber nicht. Die Inhaberinnen und Inhaber sind der Einrichtung bekannt, aber nicht deren Adresse.

62 Prozent der von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwalteten 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten waren Ende 2022 kontaktlos. Auf diesen Konten liegen 5,6 Milliarden Franken, 34 Prozent der Vermögen von insgesamt verwalteten 16,2 Milliarden Franken.

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Gelder finden oft Besitzer oder Besitzerin wieder

Kontaktlos bedeute aber nicht vergessen, stellt Séverine Jagmetti, Sprecherin der Stiftung Auffangeinrichtung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA klar. Meist fänden Gelder und Besitzerinnen und Besitzer irgendwann wieder zusammen.

Denn Sozialversicherungsnummer, Name und Geburtsdatum der Eigentümer seien der Stiftung grundsätzlich bekannt. Nur die Adresse fehle oder sei nicht mehr aktuell. Das bedeute aber nicht, dass die Eigentümer von ihrem Sparkapital nichts wüssten.

Eine Folge von Stellenwechsel

Kontaktlos kann Kapital werden, wenn Angestellte eine Stelle aufgeben und nicht sofort wieder eine neue antreten. Dann wird ihr Sparkapital der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Nicht mehr aktuelle Adressen

Bei diesem Übertrag würden der Stiftung oft schon nicht mehr aktuelle Adressen gemeldet, führte Jagmetti aus. Oder Besitzer von Freizügigkeitskonten meldeten der Stiftung einen Umzug nicht. Doch spätestens wenn die Eigentümer der Freizügigkeitskonten ihre erste AHV-Rente erhielten, werde ihre aktuelle Adresse bekannt.

Gründe für Zunahme unbekannt 

Vor rund sieben Jahren hatte die Stiftung Auffangeinrichtung BVG noch von so vergessenen 3,2 Milliarden Franken berichtet. Inzwischen sind es 2,4 Milliarden Franken mehr. Wie die  reizügigkeitsguthaben an sich seien auch die kontaktlosen Guthaben gewachsen, sagte Jagmetti nun. Das Verhältnis bei der Zunahme sei stabil.

Jobs über kurze Zeit ausgeübt

Über die Gründe, weshalb es immer mehr kontaktlose Konten gibt, lasse sich nur mutmassen, sagte die Sprecherin. Die Stiftung verfüge über keine Daten dazu. Mögliche Ursachen seien das nach wie vor junge Alter der beruflichen Vorsorge, die Mobilität und auch kleine oder nur während kurzer Zeit ausgeübte Jobs.

Vorwiegend kleine Summen

Kontaktlos sind nach Jagmettis Angaben zudem vorwiegend kleine Summen. Auf rund drei von vier dieser Konten liegt ein Kapital von unter 5000 Franken.

Ansprüche bis zu hundertsten Geburtstag geltend machen

Die Stiftung verwaltet kontaktlose Guthaben bis höchstens zehn Jahre nach dem Erreichen des AHV-Alters der Eigentümer. Wird das Geld bis dahin nicht abgeholt, muss es dem Sicherheitsfonds BVG überwiesen werden. Die Besitzerinnen und Besitzer können aber bis zu ihrem hundertsten Geburtstag ihren Anspruch geltend machen.

Nachforschungen möglich

Bei der dem Sicherheitsfonds BVG angegliederten Zentralstelle Zweite Säule können Interessierte im Übrigen jederzeit selbst nachforschen, ob es unter ihrem Namen oder auch zugunsten von anderen Personen vergessene Guthaben der zweiten Säule gibt. Auch nach Todesfällen können Anfragen gemacht werden. (sda/hzi/hoh)