Am Dienstag geht die Revision des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) in die nächste Runde, diesmal im Nationalrat. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule bessergestellt werden können. Er wird auch darüber beraten, was die Sanierung der 2. Säule kosten darf.

Gesamtkosten zwischen 42 und 58 Milliarden Franken

Die verschiedensten Modelle sind auf dem Tisch. Je nach Modell betragen die Gesamtkosten zwischen 42 und 58 Milliarden Franken – auf 21 Jahre. Pro Jahr sind das zwischen zwei und drei Milliarden Franken zusätzliche Mittel, die in die 2. Säule fliessen. Dies ist notwendig, weil wir länger leben und somit mehr Renten bekommen.

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Aufschlussreich ist aber Folgendes: Laut Pensionskassenstatistik 2021 beliefen sich die Arbeitgeberbeiträge auf 30 Milliarden Franken; die Arbeitnehmerbeiträge hingegen bloss auf 21,3 Milliarden.

Die fünf wichtigsten Punkte der BVG-Reform aus Sicht der Versicherer

Die Zeit drängt – die Reform der beruflichen Vorsorge ist zwingend. Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV sind dabei fünf Aspekte zentral:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes
  • Beitrag zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie
  • Reduktion des Koordinationsabzugs
  • Abgeflachte Staffelung der Altersgutschriften
  • Sicherstellung des Leistungsniveaus für die Übergangsgeneration

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Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, mehr zu zahlen

Was sagt uns dieser Zahlenvergleich? Auf den ersten Blick einmal, dass wir uns in der Schweiz über sehr grosszügige Arbeitgeber erfreuen können.

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, höhere Beiträge zu bezahlen als Arbeitnehmer. Viele tun es trotzdem – und eben freiwillig. Ich bin mir nicht sicher, ob sich alle der betroffenen Arbeitnehmenden dessen bewusst sind und dies auch zu schätzen wissen.

Was auch gern vergessen geht: Bei der angesprochenen BVG-Revision geht es bloss um die gesetzlichen Mindestvorgaben, ums Obligatorium. Was über dem gesetzlichen Minimum ins System gepumpt wird, ist überobligatorisch; zum Beispiel eben jene Arbeitgeberbeiträge, die über die Mindestvorgaben hinausgehen.

Nun haben wir gehört, dass die Kostenfrage bei der Revision höchst umstritten ist. Insbesondere der Gewerbeverband kämpft gegen zu hohe Kostensteigerungen. Er war es auch, der den Kompromiss der Sozialpartner nicht unterstützen wollte.

Gewerbebetriebe häufig minimal versichert

Wir wiederholen: Da ist die Arbeitgeberseite, die vor zu hohen Kosten warnt; und da sind die grosszügigen Arbeitgeber, die im überobligatorischen Bereich höhere Beiträge zahlen, als sie müssten. Was jetzt? Wenn jetzt für den obligatorischen Teil höhere Beiträge zu Buche schlagen, könnten doch die Arbeitgeber die überobligatorischen Leistungen runterfahren, um so die höheren Kosten für den obligatorischen Teil aufzufangen.

Das funktioniert leider nicht mal auf dem Papier. Der Grund liegt darin, dass wir Pensionskassen mit hohen und solche mit wenig oder gar keinen überobligatorischen Leistungen haben. Gerade Gewerbebetriebe sind häufig minimal versichert. Stark steigende Sozialkosten gehen ihnen ans Lebendige.

Arbeitgeber sind auch Arbeitnehmer

Aber auch jene Arbeitgeber, die sich grosszügige Leistungen der Pensionskasse leisten können, sind nicht erpicht darauf, überobligatorische Leistungen runterzufahren. Wenn nämlich ein Arbeitgeber mehr Geld in die 2. Säule pumpt, als er müsste, so tut er dies zwar freiwillig, aber nicht ganz selbstlos.

Die Arbeitgeber, sprich das Management, sind juristisch ebenfalls Arbeitnehmer und in der Pensionskasse versichert. Sie profitieren persönlich von grosszügigen Leistungen ihrer Pensionskasse. So will es das Kapitaldeckungsverfahren. Jeder spart für sich.

Dieser Artikel ist unter dem Titel «Wie viel ist uns die 2. Säule wert?» erstmals erschienen im Blick vom 25.2.23.