Der Übergang in die Pension muss kein abrupter Schritt sein. Viele Menschen merken im Ruhestand, dass der plötzliche Wegfall von Arbeit, Routine, Verantwortung, von Kontakten und der gesellschaftlichen Stellung schwierig sein kann. Eine schrittweise Pensionierung kann hier helfen. Sie nimmt den Stress vor 65 und verhindert die Unterforderung danach. Wer ab Alter 58 oder 60 das Arbeitspensum reduziert, zwischendurch längere Auszeiten (zum Beispiel Sonderurlaube) nimmt und nach 65 in reduziertem Umfang weiterarbeitet, kann den Übergang deutlich angenehmer gestalten, ohne die Lebensarbeitszeit und somit das Gesamteinkommen zu reduzieren.

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Teilpensionierung statt Rentenkürzung

Im Gegensatz zu einer Frühpensionierung – die das jährliche Renteneinkommen lebenslang reduziert – kann eine schrittweise Pensumsreduktion so gestaltet werden, dass sich die Verteilung der Arbeit verändert, nicht aber das gesamte Arbeitsvolumen oder das Einkommen. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann lediglich das Pensum reduzieren und die Rente in die Zeit nach dem Alter 65 aufschieben. Deckt der Teilzeitlohn die Ausgaben nicht, so ist ein Teilrenten- oder Teilkapitalbezug aus der ersten und/oder der zweiten Säule möglich, sofern das Pensum um mindestens 20 Prozent reduziert wurde («Teilpensionierung»).

In Abstimmung mit dem Arbeitgeber wäre beispielsweise folgendes Modell bei gleichbleibender Lebensarbeitszeit möglich: Mit 60 erfolgt ein dreimonatiger Sonderurlaub, bevor das Pensum wieder auf 100 Prozent steigt (Jahrespensum 75 Prozent). Zwischen 61 und 63 wird mit 70 Prozent gearbeitet, abwechselnd in Drei- und Viertagewochen. Von 63 bis 66 folgt ein 60-Prozent-Pensum mit einer weiteren dreimonatigen Auszeit zum 65. Geburtstag. In den Jahren 66 bis 68 reduziert sich der Einsatz auf 40 Prozent (zwei Tage), zwischen 68 und 70 schliesslich auf 20 Prozent (einen Tag).

Über die Autorin

Veronica Weisser ist Vorsorgeexpertin und Ökonomin bei der UBS.

Die finanziellen Auswirkungen hängen von den individuellen Umständen und Entscheidungen ab. Mit einer frühzeitigen Finanzplanung können sie positiv ausfallen. So sinkt durch die Teilzeiterwerbstätigkeit in der Regel die Steuerbelastung, da eine tiefere Progressionsstufe gilt und Erwerbsabzüge auch über das Alter 65 hinaus zur Anwendung kommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Rentenbezug aufgeschoben wird. Solange weitergearbeitet wird, sind 3a-Einzahlungen und -Steuerabzüge bis zum Alter 70 möglich. Ob und in welchem Umfang weiterhin Beiträge in die zweite Säule geleistet und steuerlich abgezogen werden können, bestimmt die Pensionskasse.

Eine Teilpensionierung in Schritten ermöglicht es ausserdem, die Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule optimal zu staffeln. Mehrere Teilkapitalbezüge, die bei Pensumsreduktionen von zunächst mindestens 20 Prozent erlaubt sind, reduzieren die Kapitalsteuern teils deutlich.

Da Vorsorgevermögen, das länger in der zweiten und dritten Säule bleibt, während dieser Jahre von der Vermögensbesteuerung ausgenommen ist, führt eine Weiterarbeit – die bis zum Alter 70 erlaubt ist – zu einer entsprechend geringeren Vermögenssteuerbelastung. Durch Erwerbstätigkeit nach dem Alter 65 lassen sich zudem AHV-Beitragslücken (teilweise) schliessen, da die Altersrente auf Basis der tatsächlich geleisteten Beiträge auf Antrag neu berechnet wird. Gleichzeitig kann der Bezug der AHV-Rente um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden – für jedes aufgeschobene Jahr steigt die AHV-Rente weiter an.

Erst einzahlen, dann reduzieren

Ein Aufschub des Bezugs aus der zweiten Säule kann die spätere Rente oder das Kapital ebenfalls erhöhen: Mit jedem Jahr steigt der Umwandlungssatz, und das angesparte Kapital wird weiterhin verzinst. Durch eine schrittweise Pensumsreduktion sinken die Lohnbeiträge. Empfehlenswert ist daher eine Prüfung der Beitragssätze, die die Pensionskasse für Erwerbstätige nach 65 vorsieht. Wichtig: Da der Lohn sinkt und damit die Einkaufslücke kleiner wird, sollten Einkäufe in die zweite Säule vor Beginn der Pensumsreduktion erfolgen.

In der dritten Säule profitieren Erwerbstätige über 65 von zusätzlichen Jahren mit steuerlich abziehbaren 3a-Einzahlungen, weiteren steuerfreien Anlageerträgen auf das 3a-Vermögen sowie von einer längeren Befreiung von der Vermögenssteuer. Zudem lässt sich der Bezug von Kapital aus der zweiten und dritten Säule optimal staffeln und koordinieren.

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Als Fazit gilt es festzuhalten, dass eine schrittweise Pensumsreduktion ab 58 oder 60 mit moderater Erwerbstätigkeit über 65 hinaus vielen Menschen aus körperlicher, mentaler und sozialer Sicht besser gerecht werden dürfte als eine abrupte Pensionierung mit 65. Die finanziellen Auswirkungen sind vielfältig und komplex, lassen sich mit einer umfassenden Finanzplanung jedoch gezielt steuern. Gemeinsam mit einem Vorsorgespezialisten lässt sich ein Modell entwickeln, das sowohl individuell passend als auch finanziell attraktiv ist.

Dieser Beitrag ist Teil des am 26. März 2026 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».