Die berufliche Vorsorge war schon immer auf ein Denken in Dekaden ausgerichtet. Jetzt ist dieses Sparmodell vierzig Jahre alt geworden. Zwingend also für alle Berufstätigen. Doch schon seit der Mitte des vorletzten Jahrhunderts haben Arbeitgeber auf freiwilliger Basis erste Vorsorgeeinrichtungen geschaffen, die bei Tod und Erwerbsunfähigkeit finanzielle Leistungen vorsahen.

Im Industriezeitalter hat sich dieses Rentensystem rasant verbreitet, lange bevor es in der Schweiz die staatliche AHV gab. Als dieses Vorsorgewerk 1985 obligatorisch wurde, waren bereits zwei Drittel der vom Obligatorium betroffenen Erwerbstätigen bei einer solchen Pensionskasse.

Partner-Inhalte