Die finanzielle Absicherung des Ehepartners kann entscheidend sein, um Altersarmut zu vermeiden, denn Kinder, Eltern und Geschwister können Anspruch auf ihr Erbe erheben. «Tod ist ein unangenehmes Thema, und viele schieben die Regelung der finanziellen Absicherung auf – doch wer seinen Partner, seine Partnerin wirklich schützen will, sollte sich frühzeitig damit befassen, bevor es zu spät ist», sagt Yvonne Seiler Zimmermann, Professorin und Dozentin an der Hochschule Luzern (HSLU).
Denn das Thema Erben ist komplex, dabei gilt zunächst die Grundregel, dass Kinder einen Anspruch auf 50 Prozent des Erbes haben, während die zweite Hälfte an den Ehepartner oder die eingetragene Partnerschaft geht. Falls das Paar keine Kinder hat und im Testament nichts anderes festgehalten ist, gehen 75 Prozent an den Partner und das restliche Viertel an Verwandte und deren Nachkommen. Weiter kann in einem Testament der Erbanspruch auf einen Pflichtteil reduziert werden. Dieser beträgt für Kinder insgesamt einen Viertel der Erbschaft. Dies scheint einfach und logisch, allerdings gibt es gewisse Tücken.