Herr Lehmann, im Januar trat die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zusammen mit der Revidierten Aufsichtsverordnung in Kraft. Begrüssen Sie die damit einhergehenden Reformen?

Teilweise ja, anderseits gehen die Regulatorien deutlich zu weit und schiessen möglicherweise am Ziel vorbei. Das werden wir in ein, zwei Jahren sehen, nach den ersten Evaluationen. Wir bedauern, dass die guten Ansätze im Gesetz in der Verordnung inklusive Finma-Verordnung zu Verunsicherungen geführt haben und für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler hohe Kosten und administrativen Aufwand bedeuten und für niemanden einen Mehrwert bringen – insbesondere nicht für die Kundschaft der Broker.

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Vor allem die Differenzierung zwischen gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern gibt viel Anlass zur Diskussion. Ist die vom Gesetz vorgesehene Trennung realistisch?

Grundsätzlich ja, allerdings befürchte ich Schlupflöcher, welche sich automatisch ergeben, wenn man die Verordnung genau unter die Lupe nimmt. Gespannt bin ich, wie die Finma den Markt kontrollieren möchte auf «gebunden» und «ungebunden», denn ich habe schon von «kreativen Ansätzen» gehört, wie man trotz Registrierungspflicht weiterhin als vermeintlich ungebunden auftreten kann …

Laut Finma haben sich rund 20'000 Versicherungsvermittler noch nicht eingetragen. Das ist eine erstaunlich hohe Zahl, oder?

Diese Zahl ist für mich nicht nachvollziehbar. Die SIBA zählt rund 1'350 registrierte ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler; jeder und jede in der ungebundenen Vermittlung Tätige hatte schon bisher eine Registernummer. Es kommt nun eine unbekannte Anzahl von ungebundenen Vermittelnden dazu, die nicht uns oder der ACA angeschlossen sind. Die Zahl, die mir bisher bekannt war, liegt bei rund 7'000 Registereintragungen – die Zahlen, die da herumgeistern, sind meiner Meinung nach überrissen – aber fragen sie mal bei der Finma nach (lacht). ...

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