In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhängen wird die Vergütung von Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geregelt. Das Eidgenössische Departement des Innern hat nach Anhörung der zuständigen Kommissionen verschiedene Änderungen an der Verordnung beschlossen.

Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen

So kann die OKP ab dem 1. Juli 2026 neu die Kosten von digitalen Gesundheitsanwendungen zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Depressionen übernehmen. Die individualisierten digitalen Therapieangebote können ergänzend zu einer Psychotherapie oder als Überbrückung bis zum Beginn einer Psychotherapie eingesetzt werden. Die OKP bezahlt die Anwendungen zur Behandlung von leichten bis mittelschweren depressiven Episoden oder wiederkehrenden depressiven Störungen, sofern diese durch eine behandelnde Ärztin oder einen behandelnden Arzt mit erforderlichem Fachtitel verschrieben wurden und die weiteren Limitationen, die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) festgehalten sind, eingehalten werden.

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