Das Leben ist teuer, und besonders nach der Pensionierung kann der finanzielle Spielraum schwinden. Einbussen müssen beispielsweise Personen hinnehmen, die wegen längerer Erwerbsunterbrüche Löcher in der Vorsorge haben. Auch wer zumindest phasenweise wenig verdient hat, wird kaum um Abstriche herumkommen. Da wirkt die Aussicht auf einen Zuschlag zur ordentlichen Rente lukrativ. Ein solches Plus erhält, wer seine AHV aufschiebt. Dabei verzichtet man während eines Jahrs und bis maximal fünf Jahren auf die Altersrente – und erhält danach einen Extrabetrag, der umso höher ist, je länger man den Rentenbezug hinauszögert.
Für das folgende Beispiel wird eine Person angenommen, die Anspruch auf die Maximalrente von 2'520 pro Monat beziehungsweise 30'240 Franken pro Jahr hat. Für tiefere als die höchstmögliche Rente sind die Zuschläge in Prozent gleich, in Franken sind sie niedriger.