Die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsjahrgänge sind der umstrittenste Teil der Reform der zweiten Säule. Weil die Senkung des Umwandlungssatzes vor allem bei jenen Personen, die bald pensioniert werden, zu tieferen Renten führt, soll diesen ein Zuschlag bezahlt werden.

Hälfte der Versicherten profitieren von einem Zuschlag

Der Bundesrat schlug einen Zuschlag während 15 Jahren nach Umsetzung der Reform von gestaffelt 100 bis 200 Franken pro Monat vor. Mit 110 zu 81 Stimmen folgte die grosse Kammer nun aber dem Konzept des Ständerats. Demnach soll die Hälfte der Versicherten von einem Zuschlag profitieren, während Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt werden.

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Diese Lösung ist in den Augen einer bürgerlichen Mehrheit zielgerichtet und eine mehrheitsfähige Kompromisslösung, wie verschiedentlich zu hören war. Ursprünglich sah der Nationalrat ein Modell vor, von dem schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Übergangsgeneration profitiert hätten.

Die Ratslinke wollte zum ursprünglichen, vom Bundesrat unterstützten Sozialpartnerkompromiss zurückkehren - war damit aber erfolglos. Sozialminister Alain Berset gab zu bedenken, dass während der AHV-Abstimmung im vergangene Jahr verschiedene Versprechen abgegeben worden seien. Mit der nun gewählten Lösung erhalte die Hälfte der Betroffenen keine Kompensation. (awp/hzi/kbo)