Die European Fund and Asset Management Association (EFAMA) fordert mehr Regulierung von ESG-Ratings, nachdem sie die Ratings von mehr als 15’000 Fonds mit der Klassifizierung Artikel 8 und Artikel 9 gemäss der Offenlegungsverordnung (SFDR) untersucht hat. Die Stichprobe von grünen Fonds zeigte demnach grosse Divergenzen bei ESG-Bewertungen.

Die Studie untersuchte 9315 mit dem ESG-Label versehene Fonds des Anbieters Refinitiv im Wert von 4,3 Billionen Euro und 6250 Angebote des Anbieters Morningstar im Wert von 3,3 Billionen Euro. Ein Ergebnis: Die Morningstar-Nachhaltigkeitsbewertungen zeigten, dass die Mehrheit (54 Prozent) der Artikel-8-Fonds beim ESG-Risikomanagement besser als «durchschnittlich» abschneiden. Bei den Artikel-9-Fonds ist dieser Wert mit 71 Prozent höher. Allerdings seien 7 Prozent der Artikel-9-Fonds als« unterdurchschnittlich» eingestuft worden.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Ausserdem wurde eine geringe, aber positive Korrelation zwischen den Ratings beider Anbieter festgestellt. Viele Fonds mit einem niedrigen Refinitiv-Score schneiden in den Morningstar-Ratings gut ab und umgekehrt.

Diese Erkenntnisse haben die Efama dazu veranlasst, die politischen Entscheidungsträger aufzufordern, einen EU-Rechtsrahmen mit drei Hauptzielen zu entwickeln, um «sicherzustellen, dass der Markt für ESG-Ratings in Zukunft gut funktioniert».

Kriterien für die Bewertung überprüfen

Für den europäischen Fondsverband kommen die Ergebnisse nicht überraschend, denn die Agenturen stützen sich beim ESG-Rating eines Fonds vor allem auf eigene Bewertungen. Nach Einschätzung der Efama sollten Finanzberater zusätzliche Instrumente für die Bewertung verwenden. Auch sollten der Status Artikel 8/9 sowie ESG-Ratings nicht isoliert verwendet werden.

Generell hält Efama einen neuen EU-Rechtsrahmen für ESG-Ratings für notwendig, um die Methoden und Datenquellen zur Erstellung von ESG-Ratings offenzulegen. Eine Regulierung in diesem Bereich würde auch die Marktintegrität stärken und zur Vermeidung von Interessenkonflikten beitragen, so die Einschätzung. .

Der Fondsverband fordert ausserdem, dass die Aufsichtsbehörden einen wettbewerbsfähigen Markt für ESG-Ratings sicherstellen, der es einer kleinen Anzahl von Anbietern nicht erlaubt, übermässig hohe Gebühren für ihre Dienstleistungen zu verlangen. (pm/hzi/mig)


 

Mehr Informationen:

Fonds mit der Klassifizierung Artikel 8 werden auch als «hellgrüne» Fonds bezeichnet, die ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Aktien und Anleihen berücksichtigen. Demgegenüber müssen «dunkelgrüne» Artikel-9-Fonds ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen.

ESG-Ratings werden vor allem dazu verwendet, Finanzprodukte auf ihre Nachhaltigkeit (Environmental, Social, Governance) zu bewerten, die von spezialisierten Anlageberatern angeboten werden.

Die Offenlegungsverordnung SFDR ist eine europäische Verordnung, die eingeführt wurde, um die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen zu verbessern und die Vermögensverwaltern verbindliche ESG-Offenlegungspflichten auferlegt.