Die Corona-Pandemie zwingt die Unternehmen zu einschneidenden Massnahmen bei den Mitarbeitenden. Mit Kurz- und Teilzeitarbeit wurde der erste wirtschaftliche Schock abgefangen. Jetzt gilt es, die Möglichkeiten für eine Anpassung des Personalbestandes während einer drohenden Rezession auszuloten. Dazu gehören auch flexible Pensionierungsmodelle. Immer mehr Firmen erleichtern in der beruflichen Vorsorge mit neuen Lösungen den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Die Beschäftigten sollen früher, später oder gestaffelt den Arbeitsprozess verlassen können. Und dies gespickt mit weniger reglementarischen Hürden.

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Weniger Einbussen

Im aktuellen Dreisäulensystem ist vor allem die staatliche AHV wenig flexibel ausgestaltet. Der Rentenbezug  lässt sich lediglich zwei Jahre vorziehen und bis maximal fünf Jahre aufschieben. Wer früher in Pension geht, muss zudem mit happigen Abstrichen kalkulieren. Das soll nach den Vorstellungen des Bundesrats künftig etwas abgefedert werden. Statt eines lebenslangen Abzugs von 6,8 Prozent soll die Rente bei einer Pensionierung ein Jahr früher lediglich um 4 Prozent vermindert werden. Erfolgt die Frühpensionierung schon zwei Jahre vorher, sind anstelle  der Reduktion um 13,6 Prozent  nur 7,7 Prozent vorgesehen. Und neu soll der Bezug einer AHV-Rente schon drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich sein – allerdings mit einer Schmälerung von 11,1 Prozent.