Eine aktuell in der Schweizerischen Politik, Medien und Fachkreisen geführte Diskussion befasst sich mit der Vergütung der Versicherungsvermittlung im Kontext der zweiten Säule. Im Fokus stehen dabei vor allem die Höhe der Beratungsentschädigung und die praktizierten Vergütungsformen. Bedarf es einer Abkehr von der zurzeit in der Schweiz vorliegenden Vertragsfreiheit? Welche Erfahrungen konnten im Ausland bzgl. der Regulierung der Versicherungsvermittlung gewonnen werden?

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