Die mit der letzten Reform der Invalidenversicherung gestärkte Fallführung wird von den betroffenen Mitarbeitenden überwiegend positiv beurteilt. Gleichzeitig wird aber der gestiegene administrative Aufwand beklagt, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen hervorgeht.

Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) habe im Sinne der Weiterentwicklung der IV das Prinzip der Fallführung gestärkt, heisst es. Als Ziel wurden gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen klarere Abläufe, eine stärkere Orientierung auf Eingliederung der Versicherten sowie eine verbesserte interne und externe Koordination angepeilt.

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